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Lizenz für Blogartikel: Creative Commons

Veröffentlicht von Benjamin Marwell am

Wer einen Blog betreibt, steht irgendwann vor der Frage: Unter welche Lizenz stelle ich meine Artikel? Ein guter Blogartikel hat eine mit Bedacht gewählte Lizenz. Dies kann entscheidend zur Akzeptanz des Blogs beitragen, zumal andere Autoren selbst bei langen Zitaten keinen Urheberrechtsverstoß befürchten müssen.

Lizenzen: Wer darf was unter welchen Bedingungen?
Lizenzen: Wer darf was unter welchen Bedingungen?

Hintergrund war der oben Verlinkte Artikel über gute Blogartikel. Der Kommentar von Baumschubbser war für mich Anlass, diesem Thema einen eigenen Artikel zu Widmen: Welche Lizenz für Blogartikel ist die richtige?

Die Auswahl der Lizenz

Warum überhaupt eine Lizenz?

Warum überhaupt eine Lizenz? Ein Werk - darunter fällt ein Blogbeitrag, also ein Blogpost - hat automatisch eine Lizenz. Im Zweifelsfall ist das die Angabe (c) All Rights reserved. Damit dürfen Besucher der Internetseite den Text, die Bilder etc. nicht wiederverwenden, abgesehen von Zitaten. Das ist nicht immer gewünscht. Eine Lizenz muss her.

Das Problem mit Public Domain

Paragraph-Zeichen, durchgestrichen
Public Domain ist auch eine Lizenz.

Schreibt man guten Content, so möchte man natürlich auch, dass sich dieser Verbreitet. Das kann man ganz uneigennützig machen, in dem man den Text gemeinfrei gibt. Damit kann dann jeder damit machen, was er will - so als wäre er selbst der Urheber. Es gibt trotzdem nur einen Urheber (»Ur-« im Sinne von Ursprung). Es gibt bloß keine Nutzungsbeschränkungen. Gemeinfrei (engl. Public Domain) gibt es im Deutschen Recht aber leider nicht, es ist aber fast equivalent zu vollumfänglichen Nutzungsrechten für Jedermann, Nennungspflicht des Urhebers und ohne Gewährleistungspflicht des Urhebers.

Wiederverwendbarkeit erzwingen

Vielleicht möchte man aber etwas mehr Nutzen für die Gemeinheit. Das Problem an der Situation "gemeinfrei" ist nämlich, dass der Verwender die weitere Verwendung seiner Bearbeitung verbieten kann. Hat man aber einen Text erstellt, der immer wieder weiterverwendet können werden soll, spricht man von sogenanntem »starken Copyleft«. Es besagt, dass Bearbeitungen oder Wiederverwendungen unter den gleichen Bedingungen geschehen müssen - es muss also wieder weiterverwendet werden können und darf durch den neuen Nutzer nicht beschränkt werden.

Ursprungsnennung

Vielleicht möchte man auch mehr Eigennutz. Das ist auch völlig legitim. Eine der oben genannten »gleichen Bedingungen« könnte also sein, den ursprünglichen (eig.: einzigen) Urheber des Werkes zu nennen. Der Autor kann damit sichern, dass seine Arbeit honoriert wird (er wird bekannt). Das hat für Leser den Vorteil, dass sie auch immer das Original finden.

Die Creative Commons-Lizenzen

Für all die oben genannten Fälle kann man sich eine der CC-Lizenzen (Creative Commons-Lizenzen) auswählen. Man kann sie quasi Modular zusammenstellen, um die oben  genannten Punkte zu verbinden - oder auch nicht. Die Lizenzen haben immer folgenden Aufbau:

  • CC-Modul1-Modul2-Modul2
  • Die Anzahl der Module kann auf Wunsch des Urhebers variieren
  • Die Module sind wie folgt gelistet.

Modul: Namensnennung

Das Modul BY (von engl. by: »von«) erfordert von Nutzern des Werkes, den Autor und damit den Urheber und ggf. die Quelle (Website, etc.) zu nennen.

Modul: Nicht-Kommerziell

Das Modul NC (von engl. non-commercial: nicht-Kommerziel) ist ein sehr umstrittenes Modul. Das Werk darf nicht direkt kommerziell eingesetzt werden, um damit Geld zu verdienen. Es kann aber ggf. als Beiwerk dienen.

Es ist das umstrittenste Modul und sollte daher nicht genutzt werden. Aktuelle Beispiele sind etwa die öffentlich-rechtlichen Sender. Hier besteht in etwa die Frage, ob sie kommerziell handeln oder nicht (und damit Nutzungsberechtigt sind). Für gewerbliche Benutzer besteht noch die Frage, ob das Werk direkt kommerziell genutzt wird. Das muss nicht automatisch der Fall sein.

Einen längeren Abriss dazu schreibt Leonhard Dobusch auf Netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2014/urteil-des-lg-koeln-zu-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/.

Modul: Gleiche Bedingungen

Dieses ist ein sehr interessantes Modul. Es sorgt dafür, dass Verwender und Bearbeiter das Werk wieder so zur Verfügung stellen müssen, wie auch der Urheber es getan hat. Wurde etwa ein Bild unter dieser Lizenz umfassend bearbeitet, so muss das neue bearbeitete Bild auch wieder einer Bearbeitung zugänglich sein.

Modul: Keine Bearbeitungen

Es gibt noch ein viertes, selten genutztes Modul. Es verbietet die Bearbeitung von Werken. Dazu gehört vor allem beim Bildern die Bearbeitung, die über einfache Bearbeitungsmethoden (zuschneiden, vergrößern/verkleinern) hinausgehen. Auch beim Zuschneiden muss man aufpassen, dass die Bildaussage nicht verändert wird. Jegliche weitere Bearbeitung (etwa Farbanpassungen, Retusche, etc.) ist verboten.

CC-Lizenz für Blogartikel implementieren

License-Chooser von Creative Commons

Da man auch mit den o.g. Modulen noch eine Menge falsch machen kann, gibt es den CC-License Chooser von Creative Commons. Hier gibt man per Mausklick auf ein paar Radio-Buttons die gewünschten Eigenschaften an und erhält eine Lizenz, die man per Copy & Paste in seinen Blogpost, seinen Blogfooter oder andere Medien einbinden kann.

Creative Commons License Chooser
Creative Commons License Chooser

Die gewählte Lizenz kann in drei Formaten zur Verfügung gestellt werden:

  • HTML, zur Einbindung in Webseiten und andere Webinhalte.
  • XMP-Metadaten, zur Einbindung in z.B. das JPEG-Grafikformat.
  • Offline, ein einfacher Text zur Verwendung in Printmedien.

CC-Lizenz in Blogposts einbinden

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die CC-Lizenz für Blogartikel wirksam zu verwenden. Dabei sind keine größeren technischen Kenntnisse erforderlich.

HTML-Code in ein Footer-Widget einbinden

Der HTML-Code wird einfach in ein Footer-Widget kopiert. Das ist einfach, wirkt sich aber leider nur auf die Texte aus. Man fügt - wie auf dem folgenden Bildschirmfoto zu sehen - einfach den vom Lizenzgenerator erstellten Code in das Widgetfeld ein. Fertig!

Wordprsess CC-Lizenz-Widget einfügen
Wordprsess CC-Lizenz-Widget

Nachteil: Es sind weder Medien (Bilder, Videos, PDFs) mit einbezogen, noch können einzelne Artikel ausgenommen werden. Für diesen Fall gibt es das im folgenden beschriebene Plugin.

Wordpress-Plugin CC-Configurator

Das Plugin CC-Configurator ist geeignet, um die Arbeit an den einzelnen Berechtigungen abzunehmen. Die Lizenzen werden - unabhängig von verfügbaren Widgets - an den Artikel angehängt. Eine Lizenzauswahl ist pro Artikel möglich. Der Screenshot von einem Blogpost des Fotografen Louis Dallara zeigt das Plugin in Aktion (Hervorhebung von mir).

CC-Configuator auf Blogpost von Louis Dallara
CC-Configuator auf Blogpost von Louis Dallara

Leider ist man hier auf ein Plugin angewiesen. Bei einem Wechsel von Wordpress zu z.B. Serendipity oder einem anderen CMS muss eine Alternative inkl. Migrationsweg gefunden werden.

Zusätzlich: Lizenz-Seite

Zusätzlich kann eine Seite »Lizenz« erstellt werden. Die Lizenzseite in meinem Blog zeigt Beispielhaft auf, dass der Text nur wiederholt werden muss. Dort sind - für etwa Bilder - weitere Lizenzen einsehbar. Zusätzlich habe ich einen Bildquellennachweis eingerichtet, wo ich die Pixelio-Bilder noch einmal aufliste.

CC-Lizenz maschinell lesbar gestalten

Für Suchmaschinen und andere Robots ist es interessant, wenn Sie die Blogartikel-Lizenz auslesen können. Füllt man in der Lizenzwahl von Creative Commons oder bei dem CC-Configurator entsprechende Felder, wird die Lizenz automatisch maschinell auslesbar. Der generierte HTML-Code ist also schon fertig und direkt verwendbar.

Das kann von Vorteil sein, um in speziellen Suchmaschinen gelistet zu werden. Das technische Format lautet RDFa und ist bei Creative Commons beschrieben. Eine dieser Speziellen Suchmaschinen ist die CC-Search der Creative Commons.

Kritik an Creative Commons-Lizenzen

Die CC-Lizenzen sind zu kompliziert

Die Lizenzen sind zu kompliziert, wird oft behauptet. Solche Aussagen lassen sich unter anderem auf Twitter finden:

https://twitter.com/Hokeys/statuses/388320105039265792

Es gibt auch ganze Blogartikel darüber. Holger von lehrerrundmail.de etwa schreibt, dass die Lizenzen deswegen "ganz großer Mist sind".

Antwort: Das sehe ich mitnichten so. Die neuen Lizenzen erklären sehr einfach, was erlaubt ist und was nicht. Wer Inhalte verarbeiten will, muss sich sowieso mit Lizenzen auseinandersetzen. Die Creative Commons stellen eine Vereinfachung dar, weil nicht jeder Blog, jeder Fotograf seine eigene Lizenz erstellen muss, sondern auf einen Fundus  zurückgreifen kann. Sprich: Sein Fehlerfall hätte auch auf jede andere Lizenz zutreffen können. Ich stimme aber zu, dass die Kurzbeschreibung irreführend ist und eine wichtige Information unterschlägt.

Außerdem: Stehen die Artikel, Bilder, etc. unter einer anderen Lizenz oder gar Public Domain, so muss man auf viele Vorteile verzichten. Weder taucht man in der CC-Suchmaschine auf, noch können Finder eines bearbeiteten Bildes das Original finden. Kreative Arbeit wird somit zerstört.

Typische Fehler

Welche Angaben genau gemacht werden müssen, unterscheidet sich von Lizenzversion zu Lizenzversion. Immer müssen jedoch Autor, Quelle, Lizenzbestimmungen genannt werden. Je nach Version (konkret: Version < 4.0) muss aber auch der Titel genannt werden. Dieses Detail ist leider soweit ich weiß nur in der Wiki einsehbar:

http://wiki.creativecommons.org/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart

Auch politische Parteien und andere Instanzen, die über einen an sich guten Rechtsapperat verfügen, stolpern in diese Falle. Dieses beschreibt Benjamin Stöcker in seinem Artikel Gruene.de und der faszinierende Umgang mit der Creative Commons und macht dabei selbst einen Fehler. Er vergisst die Titelnennung des verwendeten Bildes. Dass dieses notwendig ist, steht allerdings nur in oben genannter Wiki. In der verlinkten Übersicht ist davon nicht die Rede, lediglich von folgendem:

[The] name of the creator and attribution parties, a copyright notice, a license notice, a disclaimer notice, and a link to the material.

Quelle: http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en

Hier fehlt seitens der der Creative Commons Hinweis, dass der Titel des Werkes mit angegeben werden muss. Ich habe versucht, die Autoren von Creative Commons und Netzpolitik.org auf dieses Problem anzusprechen. Leider bislang ohne Antwort.

Fazit

Das bisschen Einarbeitungszeit ist schnell erledigt. Der Einsatz einer CC-Lizenz für Blogartikel lohnt sich im Regelfall also für Urheber und Nutznießer. Zusätzlich besteht zumindest das theoretische Potential, den Blogartikel zu boosten. Im Zweifelsfall schaden diese Lizenzen auch nicht.

Weblinks