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Falscher Ärger über StreetView

Veröffentlicht von Benjamin Marwell am

Ich verstehe es nicht so richtig. Ganz Deutschland nutzt schon lange StreetView, um zu sehen, wie die Urlaubsgegend aussieht. Aber bloß keine Bilder aus eigenen Landen. Und dann gibt es noch das Gerücht, man habe nur 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch. Ein falsches Gerücht.

Hier hab ich einige Bedenken gelesen: http://pc.de/web/google-street-view-1033. Leider fällt auch der Autor »softhacker« auf die Desinformation unseres Datenschutzbeauftragten, Peter Schaar, rein. Heute morgen kam im Deutschlandfunk dieser Beitrag: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1245621/.

Irgendwie hört es sich so an, als hätte sich der Datenschutzbeauftragte nicht vollständig über die Thematik oder Rechtslage informiert. So sagt Schaar: "[...]  man könne jetzt innerhalb von ganz kurzer Zeit ein Tool verwenden, dessen Funktionsweise uns bisher als Datenschützer noch nicht bekannt ist". Ach ja, eine SSL-geschützte Website ist ein denen nicht bekanntes Tool? Das stimmt mich nachdenklich.

Äußerst dreist ist auch diese Behauptung zur Widerspruchsmöglichkeit:  "[...] in der Ferienzeit hat man dann vier Wochen ein Zeitfenster, ein bestimmtes Tool zu nutzen. Diese Notwendigkeit, das auf vier Wochen zu begrenzen und diese vier Wochen nun gerade in die Ferienzeit zu legen, sehe ich überhaupt nicht ein.". Muss er auch gar nicht einsehen. Immerhin sammelt und verarbeitet Google seit Mai 2009 schon Widersprüche, wie zuvor im Interview zu hören war. Aber das hat Herr Schaar anscheinend einmal ganz elegant überhört.

Aber der Kritik zum trotz, bei einem hat er recht. Was ist, wenn jetzt zig Firmen anfangen, Daten / Fotos zu Sammeln? Muss man überall einzeln widersprechen? Derzeit ja. Aber auch dem seh ich gelassen entgegen. Denn schließlich ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland so, dass man halt frei Fotografieren und veröffentlichen darf, so lange das Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird. Wer es mir nicht glaubt, darf es sich selbst einmal noch vom Bund - genauer gesagt vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreihet - hier noch einmal durchlesen: http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/Themen/KommunikationsdiensteMedien/Internet/Artikel/GoogleStreetView.html (unter Punkt #9).

Man darf also gespannt bleiben. Das Gerücht über die kurze Widerspruchsfrist wird sich jedenfalls nicht mehr so schnell aus der Welt schaffen lassen.

Bild (c) Google